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   FG Niedersachsen, 20.09.2006 - 3 K 373/05   

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https://dejure.org/2006,19541
FG Niedersachsen, 20.09.2006 - 3 K 373/05 (https://dejure.org/2006,19541)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.09.2006 - 3 K 373/05 (https://dejure.org/2006,19541)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. September 2006 - 3 K 373/05 (https://dejure.org/2006,19541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand beim Umbau einer Gaststätte zum Ladenlokal

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 EStG; § 21 Abs. 1 EStG; § 255 Abs. 2 HGB
    Geltendmachung von Aufwendungen für einen Umbau im Streitjahr als Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Funktionsänderung eines Gebäudes als Indiz für das Vorliegen einer Herstellungsmaßnahme

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 21 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 255
    Umbau Gaststätte-Ladenlokal; Herstellungskosten; Erhaltungsaufwand - Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand beim Umbau einer Gaststätte zum Ladenlokal

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand beim Umbau einer Gaststätte zum Ladenlokal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung von Aufwendungen für einen Umbau im Streitjahr als Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Funktionsänderung eines Gebäudes als Indiz für das Vorliegen einer Herstellungsmaßnahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.09.2001 - X R 55/98

    Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.09.2006 - 3 K 373/05
    Hinzu kommen muss, dass gegenüber dem früheren Bauzustand eine auf die angestrebte Funktionsänderung ausgerichtete Substanzmehrung vorliegt, die über das bloße Versetzen von Wänden oder das Zumauern z.B. von Türen hinausgeht (Urteil des BFH vom 27. September 2001 X R 45/98, BFH/NV 2002, 627 m.w.N.).
  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.09.2006 - 3 K 373/05
    In der bisherigen Rechtsprechung wurden Herstellungskosten für den Umbau eines gewerblich genutzten Objektes in Wohnungen und umgekehrt bzw. bei Umbauten aus denen aus einem Wirtschaftsgut mehrere Wirtschaftsgüter, z.B. Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus und umgekehrt geschaffen wurden, angenommen (Urteil des BFH vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543).
  • BFH, 21.10.2005 - IX S 16/05

    Einbau von Zwischenwänden als Erhaltungsaufwendungen abziehbar

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.09.2006 - 3 K 373/05
    Die Tatsache, dass die Baumaßnahmen für die Vermietbarkeit förderlich sind, genügt deshalb nicht für die Annahme von Herstellungskosten (Beschluss des Senats vom 21. Oktober 2005 IX S 16/05, BFH/NV 2006, 291 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 5 K 341/00

    Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand bei Umbau einer Wohnung in zwei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.09.2006 - 3 K 373/05
    Das Finanzgericht Baden-Württemberg halte in seinem Urteil vom 10. September 2003, Az. 5 K 341/00, das BMF-Schreiben für gewerbliche Objekte nicht für anwendbar.
  • FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20

    Werbungskostenabzug bei Eigenbedarfskündigung und Zusammenlegung von Wohnungen

    Das Niedersächsische Finanzgericht führte in seinem Urteil vom 20. September 2006 - 3 K 373/05 ebenfalls aus, dass Aufwendungen für eine reine Umgestaltung von vermieteten Räumen durch Verlegen bzw. Entfernen von Zwischenwänden nicht als nachträgliche Herstellungskosten zu qualifizieren sind, solange die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude nicht das bautechnische Gepräge geben, z. B. weil verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind.
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